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   LSG Hamburg, 16.10.2017 - L 2 U 22/15   

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https://dejure.org/2017,58067
LSG Hamburg, 16.10.2017 - L 2 U 22/15 (https://dejure.org/2017,58067)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16.10.2017 - L 2 U 22/15 (https://dejure.org/2017,58067)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - L 2 U 22/15 (https://dejure.org/2017,58067)
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  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.10.2017 - L 2 U 22/15
    Es stehe bereits auch mit der geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R) fest, dass die arbeitstechnischen Voraussetzungen für eine Anerkennung der BK 2108 nicht gegeben seien.

    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die BK nicht anzuerkennen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R, BSGE 99, 162).

    aa) Das MDD - Modell ist auch nach der jüngeren Rechtsprechung des BSG weiterhin eine geeignete Grundlage zur Konkretisierung der im Text der BK 2108 mit den unbestimmten Rechtsbegriffen "langjähriges" Heben und Tragen "schwerer" Lasten oder "langjährige" Tätigkeit in "extremer Rumpfbeugehaltung" nur richtungweisend umschriebenen Einwirkungen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R, a.a.O.) Allerdings legt das MDD selbst für die Belastung durch Heben und Tragen keine Mindestwerte fest, die erreicht werden müssen, damit von einem erhöhten Risiko von Bandscheibenschäden durch die berufliche Tätigkeit ausgegangen werden kann.

    Werden die Orientierungswerte jedoch so deutlich unterschritten, dass das Gefährdungsniveau nicht annähernd erreicht wird, so ist das Vorliegen einer BK 2108 zu verneinen, ohne dass es weiterer Feststellungen zum Krankheitsbild und zum medizinischen Kausalzusammenhang im Einzelfall bedarf (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R, a.a.O, Rn. 19).

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 6/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.10.2017 - L 2 U 22/15
    Langjährig bedeutet, dass zehn Berufsjahre als im Durchschnitt untere Grenze der belastenden Tätigkeit zu fordern sind (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 6/13 R, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 7; Ricke in Kasseler Kommentar, Stand 5/2014, § 9 SGB VII Rn. 42).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 -

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.10.2017 - L 2 U 22/15
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt bereits die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 11/12 R, BSGE 114, 90).
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.10.2017 - L 2 U 22/15
    Die erhobene Klage ist als Anfechtungsklage gegen die ablehnende Entscheidung verbunden mit der auf Feststellung einer BK gerichteten Feststellungsklage zulässig (BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 22/10 R, NZS 2012, 151 ff.).
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